Übergabevertrag

Ein Übergabevertrag zur Übergabe eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge über ein Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung mit einem Verkehrswert von EUR 330.000,00 unter üblichen Vorbehalten eines Wohnrechts und Rückforderungsrechten wird geschlossen. Mitübergeben ist Inventar im Wert von EUR 20.000,00. Der Notar hat keine weiteren Überwachungs- oder Vollzugstätigkeiten zu verrichten  und der Wert der vom Übernehmer geschuldeten Gegenleistungen übersteigt den Wert des übergebenen Anwesens nicht.


KV-Nr.

Beschreibung

Geschäftswert

Gebühr

Nr. 21100

Beurkundungsverfahren

EUR 350.000,00 

nach §§ 97, 47 GNotKG

1.370,00 EUR

Nr. 22114

Elektronischer Vollzug u. XML-Strukturdaten

EUR 350.000,00 

nach § 112 GNotKG

205,50 EUR


Auslagen

Nr. 32001

Dokumentenpauschale – Papier (s/w)   209 Seiten

31,35 EUR

Nr. 32002

Dokumentenpauschale Daten   (1 Datei < 4 Seiten)

1,50 EUR

Nr. 32005

Auslagenpauschale Post und Telekommunikation

20,00 EUR

Zwischensumme:


1.628,35 EUR

Nr. 32014

19 % Umsatzsteuer

309,39 EUR

Rechnungsbetrag:


1.937,74 EUR


Klargestellt wird, dass für den Vollzug der Urkunde im Grundbuch weitere Gebühren für die Tätigkeit des Grundbuchamtes anfallen und von diesem separat über die Landesoberkasse erhoben werden

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