Gemeinschaftliches Testament durch Eheleute

Eheleute errichten ein gemeinschaftliches notarielles Testament. Das Aktivvermögen beträgt je EUR 200.000,00. Die Eheleute haben Schulden in Höhe von je EUR 150.000,00. Die jeweiligen Schulden werden maximal bis zur Hälfte des jeweiligen Aktivvermögens abgezogen – als zu berücksichtigendes Vermögen errechnen sich daher gemeinsame EUR 200.000,00.


KV-Nr.

Beschreibung

Geschäftswert

Gebühr

Nr. 21100

Beurkundungsverfahren

EUR 200.000,00

nach §§ 46, 102 GNotKG

870,00 EUR


Auslagen

Nr. 32001

Dokumentenpauschalge – Papier (s/w) 6 Seiten

0,90 EUR

Nr. 32005

Auslagenpauschale Post und Telekommunikation

20,00 EUR

Zwischensumme:


890,90 EUR

Nr. 32014

19 % Umsatzsteuer

169,27 EUR

Nr. 32015

Registrierung im Zentralen Testamentsregister (je EUR 15,00)

30,00 EUR

Rechnungsbetrag:


1.090,17 EUR


Ein notariell errichtetes Testament wird durch das Nachlassgericht amtlich verwahrt. Hierfür fällt zusätzlich eine einmalige Verwahrgebühr gem. Nr. 12100 KVGNotKG  in Höhe von einheitlich 75,00 EUR an, die über die Landesoberkasse separat erhoben wird.

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