Unternehmensgründungen & Gesellschaftsrecht

Der Notar berät Sie bei der Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen sowie den erforderlichen Handelsregisteranmeldungen aller Art. Der Notar reicht die von ihm beurkundeten Erklärungen für Sie beim zuständigen Registergericht ein und berät Sie kompetent zur Vermeidung schwerwiegender rechtlicher Fehler.

Für die meisten Vorgänge zur Gründung von Gesellschaften, Änderungen im Gesellschafterbestand oder von Gesellschaftsverträgen besteht eine Pflicht zur notariellen Beurkundung oder Beglaubigung. Die Mitwirkung eines Notars ist zwingend erforderlich bei allen Anmeldungen zum Handelsregister, die stets notariell beglaubigt sein müssen. Für Gründungen von Kapitalgesellschaften wie einer GmbH, einer Unternehmergesellschaft oder einer Aktiengesellschaft ist die Form der notariellen Beurkundung vorgeschrieben; der Vertrag muss also zwingend unter Mitwirkung eines Notars geschlossen werden.

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