Grundstücksgeschäfte

Bei allen Übertragungen oder Belastungen von Immobilien wie Kauf, Schenkung, Übergabe, vorweggenommene Erbfolge etc., die Bestellung von Grundschulden oder anderen Rechten wie z.B. Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich.

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie hat erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für alle Beteiligten. Der Notar sichert in der notariellen Kaufvertragsurkunde Käufer und Verkäufer vor unkalkulierbaren Risiken. Er sorgt für die Löschung oder den Fortbestand von Belastungen im Grundbuch und regelt die Haftung für Mängel ebenso wie Besitz- und Gefahrübergang. Der Notar beurkundet zudem die zur Absicherung einer Finanzierung von der Bank geforderten Sicherheiten (Grundschulden).

In gleicher Weise werden andere grundstücksbezogene Rechtsgeschäfte durch den Notar vorbereitet und für alle Beteiligten verlässlich und neutral gestaltet.

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