General- und Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Der Notar bereitet zur Vorsorge z.B. für die Fälle einer eintretenden Geschäftsunfähigkeit aufgrund Alters oder Krankheit Vollmachten und andere Regelungen vor. Dadurch kann die Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden.

Der Notar berät Sie zu den weitreichenden Folgen solcher Verfügungen und hilft Ihnen eine Gestaltung zu finden, die den von Ihnen getroffenen Anordnungen im Notfall auch Geltung verschaffen.

Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Vollmachten und Anordnungen:

  • General- und Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung


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