Ehevertrag & Familienrecht

Der Notar nimmt Beurkundungen von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen und Verträgen unter Lebenspartnern sowie Adoptionsanträgen vor. Er berät und begleitet Sie bei diesen wichtigen und schwerwiegenden Entscheidungen.

Bei der Beurkundung von Eheverträgen stellt er sicher, dass keine Vertragspartei unangemessen benachteiligt wird und die zu beurkundenden Vereinbarungen zu der von Ihnen geschilderten Lebens- und Partnerschaftssituation passen.

Hierbei geht der Notar auf Fragen des Güterstandes (wie z.B. Gütertrennung oder die modifizierte Zugewinngemeinschaft) ein und erörtert mit Ihnen die Auswirkungen eines Ehevertrages im Falle des Todes eines Ehepartners. Zugleich erörtert der Notar als neutraler und rechtskundiger Berater unterhalts- und versorgungsrechtliche Aspekte des Vertrages.

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